Konzept zur Durchführung von Veranstaltungen der KSF Slotcar Gruppe im Rahmen der Corona Verordnung

  1. Veranstaltungen sind Trainingsbetrieb, Rennbetrieb und ggf. Baubetrieb (z.B. Landschaft) im Gebäude Laiblinger Weg 12, 71701 Schwieberdingen (Untergeschoss rechts, ca. 180m²).
  2. Pro Veranstaltung wird die Teilnahme schriftlich dokumentiert. Neben Datum und Uhrzeit sind Vorname, Nachname, Telefonnummer oder Adresse zu erfassen. Die Listen werden vor Ort abgelegt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet.
  3. Maximal dürfen sich 10 Personen im Raum aufhalten. Vorherige Anmeldung per Mail ist erwünscht (anmeldung@slotracing-schwieberdingen.de), ggf. kann ansonsten der Zutritt nicht gewährleistet werden.
  4. In der Halle besteht die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Schutzmaske. An den Schrauberplätzen, Fahrerständen und im Rennleiterstand darf diese abgenommen werden. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Abstand zwischen den Personen mindestens 1,5m beträgt. Ist dies nicht der Fall muss eine Maske getragen werden.
  5. Die Raumöffnung erfolgt durch eine Person mit Befugnis den Schlüssel am Tor 1 in Si zu holen. Diese Person hat die Verantwortung die notwendigen Maßnahmen einzuhalten bzw. zu kontrollieren (Bahnverantwortlicher). Die Verantwortlichkeit kann an eine weitere Person übertragen werden, um z.B. zeitliche Überschneidungen zu ermöglichen.
  6. Regelmäßiges Stoßlüften wird durchgeführt.
  7. Um den notwendigen Abstand von 1,5m einhalten zu können, werden die Fahrerstände entsprechend markiert. Ggf. werden einzelne Spuren gesperrt. Um die Bahnen herum ist „Einbahnstraßenverkehr“ (entgegen dem Uhrzeigersinn), um einen Begegnungsverkehr der Fahrer möglichst zu vermeiden.
  8. Die Renncomputer und Netzteile dürfen nur vom Bahnverantwortlichen bedient werden.
  9. Jeder Teilnehmer darf nur eigene Autos, Regler, Werkzeug und Klebeband benutzen. Autos dürfen auch immer nur durch den Besitzer eingesetzt werden. Es werden keine Gastautos oder Regler ausgegeben.
  10. Die Schrauberplätze an den Tischen werden so eingerichtet das auch dort ein Abstand von 1,5m gewährleistet ist. Ggf. werden im Flurbereich weitere Tische aufgestellt.
  11. Desinfektionsmaterial wird zur Verfügung gestellt. Für die Desinfektionsmaßnahmen ist der Bahnverantwortliche zuständig.

Version 1.1 Stand 30.6.2020