Seit dem 16.08.2021 ist in Baden-Württemberg eine stark überarbeitete Corona-Verordnung in Kraft, u.A. wurden die Inzidenzstufen abgeschafft und eine generelle Pflicht für „3G“ beschlossen.
In Folge dieser Anpassungen konnten wir auch unser Hygienekonzept stark vereinfachen. Kurz gesagt:
- Entfall der Limitierung der Besucheranzahl
- Entfall der Anmeldepflicht für die Teilnahme an den Clubabenden
- Entfall der Sonderregelungen für die Bedienung der Netzteile, die Einsetzer, die Fußwege um die Bahn, etc.
Erhalten bleiben:
- Teilnahme nur für „3G“
- Generelle Maskenpflicht in den Clubräumen
- Dokumentation der Besucher